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Arbeitsunfall und D-Arzt

Unfälle am Arbeitsplatz oder auf dem Weg zur Arbeitsstätte fallen in die Zuständigkeit der D-Ärzte. Hierbei handelt es sich um Mediziner bestimmter Fachrichtungen mit einer zusätzlichen Qualifikation und Zulassung. Erfahren Sie alles Wissenswerte rund um die radiologische Untersuchung im D-Arzt-Verfahren.

Arbeitsunfall – Behandlung beim D-Arzt

Unfälle, die Verletzungen von Weichgewebe oder Frakturen nach sich ziehen, passieren nicht nur in der Freizeit. Je 100.000 Erwerbstätige haben sich 2022 mehr als 1.480 Arbeitsunfälle (dazu gehören auch Wegeunfälle) mit einer Arbeitsunfähigkeit von mindestens drei Tagen ereignet (Quelle: Statistisches Bundesamt). Dabei ist die Bandbreite der Verletzungen groß.

Betroffene gehen allerdings nicht zuerst zum Haus- oder Facharzt. Ansprechpartner ist in diesem Zusammenhang immer der Durchgangsarzt, kurz “D-Arzt”. Dieser entscheidet darüber, wie es mit der Behandlung weitergeht und ob beispielsweise radiologische Untersuchungen wie eine CT oder MRT notwendig sind.

Arbeitsunfall (D-Arzt) – wichtige Infos auf einen Blick:

  • Durchgangsarzt hat Zulassung der Berufsgenossenschaften
  • verantwortlich für Koordination der Behandlung
  • Kostenübernahme durch die gesetzliche Unfallversicherung
  • D-Arzt kann Mitbehandlung von Fachärzten veranlassen

Was gilt als Arbeitsunfall?

Ein Arbeitsunfall steht immer in direktem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit und hat eine gesundheitliche Schädigung zur Folge. Die gesetzliche Grundlage bildet das Siebte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VII), in dem es um den Schutz der Arbeitnehmer vor Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten geht.

Laut § 8 SGB VII ist ein Unfall als Arbeitsunfall definiert, wenn er bei einer versicherten Tätigkeit auftritt. Diese Definition umfasst Unfälle, die während der Erwerbstätigkeit oder auf dem direkten Weg zur oder von der Arbeitsstätte (Wegeunfall) passieren. Kommt es zu einem solchen Unfall, ist der Kostenträger einer Behandlung nicht die Krankenkasse, sondern die gesetzliche Unfallversicherung, die von den Berufsgenossenschaften umgesetzt wird.

Neben dem Arbeitsunfall definiert das SGB VII Berufskrankheiten, die durch gesundheitsgefährdende Einflüsse am Arbeitsplatz entstehen. Hierzu gehören beispielsweise fibrosierende Lungenkrankheiten, die bei einer ständigen Schadstoffbelastung am Arbeitsplatz auftreten können.

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Was genau ist der D-Arzt?

Der D-Arzt hat eine besondere Bedeutung im Zusammenhang mit der Behandlung von Arbeits- und Wegeunfällen. Es handelt sich normalerweise um einen Unfallchirurgen bzw. einen Facharzt für Orthopädie mit einer Zusatzqualifikation. Dieser erhält von der Berufsgenossenschaft eine entsprechende Zulassung und ist für die Behandlung von Arbeits- und Wegeunfällen zuständig – mit Ausnahme von Augen-, Zahn- oder HNO-Verletzungen. Schwere Verletzungen werden direkt in zugelassenen Kliniken behandelt. Hinsichtlich der Diagnose und Behandlung arbeitet der D-Arzt nach den gleichen fachlichen Standards. Sollten die Voraussetzungen der Praxis des D-Arztes für eine Befundung nicht ausreichen, kann die Überweisung an Spezialisten der Radiologie erfolgen.

Radiologie bei einem Arbeitsunfall

Im Zuge der Behandlung eines Arbeitsunfalls ist der D-Arzt auf verschiedene diagnostische Methoden angewiesen. Die Anamnese und klinische Untersuchung sind zwei wichtige Schritte auf dem Weg zur Behandlung. Aufgrund des Charakters vieler Unfälle müssen sich der D-Arzt und die Unfallkliniken ein Bild von den beteiligten anatomischen Strukturen machen, was den Einsatz bildgebender Verfahren nach sich zieht. Diese umfassen:

  • Ultraschall (Sonographie)
  • Röntgen
  • Computertomographie
  • Magnetresonanztomographie (Kernspintomographie).

Das Ziel der Untersuchungen besteht darin, Frakturen zu erkennen oder zu bewerten, inwiefern Weichgewebe geschädigt wurde – beispielsweise in Bezug auf Bänderrisse, Rupturen der Sehnen.

Ablauf radiologischer Untersuchungen im D-Arzt-Verfahren

Die Behandlung von Arbeits- und Wegeunfällen unterscheidet sich von der herkömmlichen Heilbehandlung. Hintergrund: Die Kosten der Behandlung werden von der gesetzlichen Unfallversicherung getragen. Vertragsärzte übernehmen zwar die Erstversorgung von Unfallverletzten, der D-Arzt ist aber der direkte Ansprechpartner/Koordinator und entscheidet über die weitere Therapie. Seitens des D-Arztes kann eine allgemeine Heilbehandlung empfohlen werden, die wiederum Vertragsärzte vornehmen. Liegen die nötigen Indikationen vor, wird eine “Besondere Heilbehandlung” eingeleitet, die vom Durchgangsarzt geleitet wird. Dazu gehören auch radiologische Untersuchungen, zu denen der Durchgangsarzt Kollegen hinzuziehen kann.

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FAQ zu Arbeitsunfall und D-Arzt: Die wichtigsten Fragen und Antworten

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